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   VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18   

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VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18 (https://dejure.org/2018,12690)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2018 - 12 B 25/18 (https://dejure.org/2018,12690)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2018 - 12 B 25/18 (https://dejure.org/2018,12690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Zumutbarkeit einer Zuweisung gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG unter Berücksichtigung der Pflicht des Dienstherrn zur Abwendung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch den Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Die Pflicht der Antragsgegnerin, Beamten, deren Tätigkeit ersatzlos weggefallen ist - unter Umständen durch Zuweisung - weiterhin amtsangemessen zu beschäftigen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.3.2009 - 1 B 1650/08 -, Rn. 11, zitiert nach juris), ergibt sich zum einen aus der betriebswirtschaftlichen Erwägung, dass die von ihr weiter alimentierten Beamten auch eine Dienstleistung erbringen, und zum anderen direkt aus der Verfassung, Art. 33 Abs. 5 GG (VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 23) und wiegt im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung schwerer als der Umstand, dass die Zuweisung möglicherweise nur von verhältnismäßig kurzer Dauer sein wird, zumal nach dem seitens des Antragstellers nicht in Abrede gestellten Vorbringen der Antragsgegnerin ist eine Schließung jenes Standortes bisher nicht absehbar.

    Dem besonderen öffentlichen Interesse steht im Einzelfall auch nicht entgegen, dass die VCS eine juristische Person des Privatrechts ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.3.2009 - 1 B 1650/08 -, Rn. 13, zitiert nach juris.

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Als zentraler Bestandteil beamtenrechtlicher Grundsätze wird von der ständigen Rechtsprechung die allgemeine staatliche Fürsorgepflicht als Korrelat zur Treuepflicht des Beamten anerkannt, die sich insbesondere im Alimentationsgrundsatz manifestiert (BVerfG, Beschl. v. 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 54, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Bei dem Begriff der Zumutbarkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vollständig der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerfG, Beschl. v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - Rn. 68, BeckRS 2011, 51929).
  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.10.2002 - 1 D 3/02 - Rn. 22, zitiert nach juris) kann der Beurteilung eines Amtsarztes ein Vorrang gegenüber privatärztlichen Stellungnahmen eingeräumt werden, da ein Amtsarzt im Vergleich zu einem Privatarzt, der bestrebt sein wird, das Vertrauen der Patienten zu ihm zu erhalten, von seiner Aufgabenstellung her unbefangen und unabhängig seine Beurteilung vornehmen kann.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Die Antragsgegnerin hat schlüssig, konkret und substantiiert im Wesentlichen dargelegt, warum aus ihrer Sicht gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Beamten am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2002 - 1 DB 2/02, -Rn. 7, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Im Übrigen steht einer Zuweisungsentscheidung eines beschäftigungslosen Beamten zumindest nicht grundsätzlich entgegen, dass unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit oder dem (nicht der Beurteilung des Betroffenen, sondern letztlich der Organisationshoheit des Dienstherrn unterliegenden) Aspekt bestmöglichen Personaleinsatzes ggf. auch andere noch beschäftigungslose Beamte insoweit zugewiesen werden könnten (VGH Mannheim, Beschl. v. 20.6.2017 - 4 S 869/17 - Rn. 23 m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG München, 07.07.2010 - M 21 S 10.2300

    Zumutbarkeit einer dauerhaften Zuweisung mit Versetzungscharakter nach

    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Zwar geht die Annahme der Antragsgegnerin fehl, eine Auswahlentscheidung zwischen mehreren in Betracht kommenden Personen sei in Fällen wie dem vorliegenden nicht zu treffen (vgl. VG München, Beschl. v. 7.7.2010 - M 21 S 10.2300 - Rn. 32 f., zitiert nach juris).
  • VG München, 07.11.2006 - M 5 K 05.3409
    Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18
    Nach der Rechtsprechung ist ein solches Interesse dann anzunehmen, wenn Aufgabenbereiche oder Arbeitsposten im Unternehmen aufgrund von Reorganisation ersatzlos wegfallen (VG München, Urt. v. 7.11.2006 - M 5 K 05.3409 - Rn. 16, zitiert nach juris) und andere nicht verfügbar sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 1 B 1078/18

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Zum Wegfall dieses Tatbestandsmerkmals mit Wirkung vom 1. Januar 2013 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 B 1001/14 -, juris, Rn. 18; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 5 ME 119/13 -, juris, Rn. 19, Schl.-H. OVG, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 12 B 87/15 -, juris, Rn. 31, und VG Potsdam, Beschluss vom 10. März 2017 - 2 L 49/17 -, juris, Rn. 8; abweichend (auch von der vorstehend zitierten eigenen Rechtsprechung): Schl.-H. OVG, Beschluss vom 25. April 2018 - 12 B 25/18 -, juris, Rn. 22, nach der sich die Tatbestandsvoraussetzung eines dringenden betrieblichen oder personalwirtschaftlichen "bereits aus § 4 Abs. 4 Satz 1 PostPersRG" ergeben soll.
  • VG Ansbach, 06.06.2018 - AN 11 S 18.00776

    Zuweisung einer Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen eines

    In solchen Konstellationen ist es nicht zwingend erforderlich, eine ausschließlich auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Begründung zu geben, die Behörde darf sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Konstellation typische Interessenlage zur Rechtfertigung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese auch im konkreten Fall vorliegt (siehe hierzu VG Schleswig, B.v. 25.4.2018 - 12 B 25/18 - juris Rn. 20).
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